Der Weizenanbau in Deutschland wird seit längerem von Sorten mit A-Qualität angeführt. An zweiter Stelle stehen die B-Qualitäten gefolgt von den E-Qualitäten.
Maßgeblich für die Klassifizierung der Sorten sind die Ergebnisse der dreijährigen Wertprüfung des Bundessortenamtes, im Verlauf derer sortenreine Qualitätsproben von bundesweit ca. 24 Standorten auf 16 Merkmale untersucht werden.
Für acht dieser Merkmale gelten je Qualitätsgruppe definierte Mindestanforderungen. Aus diesen acht Merkmalen möchten wir drei herausgreifen, die im Wesentlichen die Verkaufsqualität abbilden:
Diese drei Qualitätsmerkmale sind es, die allein zum Zeitpunkt der Vermarktung mittels Schnelltests überprüft werden und dem Erfassungshandel vielfach für die Separierung der A- und B-Qualitäten sortenübergreifend im Lager ausreichen. Folglich kann es durchaus passieren, dass ein B-Weizen mit ähnlichen Werten im gleichen Silo landet wie ein A-Weizen. Deshalb wäre es wichtig, in der Vermarktung und auch der anschließenden Verarbeitung ein stärkeres Sortenbewußtsein zu etablieren wie es unter anderem in Frankreich übliche Praxis ist.
Es reicht nicht aus, dass sich nur der Landwirt intensiv Gedanken zur Sortenwahl macht. Denn neben den agronomischen Eigenschaften oder den Resistenzen sind auch die Qualitätsparameter in hohem Maße genetisch fixiert. Ein Beispiel hierfür ist die Fallzahl und deren Stabilität unter ungünstigen Witterungsbedingungen.
Es kann sich also für den Landwirt, den Händler wie auch die Verarbeitungsindustrie lohnen, neben dem nackten Buchstaben E, A, B, C und der Verkaufsqualität mehr auf die Sorte zu achten.