So läuft die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff ab:
Vor der Düngung von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphat muss jeder Betrieb eine Düngebedarfsermittlung für die jeweilige Kultur durchführen.
Diese ist im Wesentlichen nicht anders als die schon bekannte Sollwertmethode, mit dem Unterschied, dass der ermittelte Bedarf nicht ohne Weiteres überschritten werden darf! Denn bei nachträglich eintretenden Umständen wie z.B. Witterungsereignissen sind die Entscheidungskriterien für die Begründung einer Zusatzdüngung noch nicht weiter definiert.
Zur Einhaltung der Vorgaben der Düngeverordnung gilt ein festgelegter Rahmen, in dem wenig Spielraum für Anpassungen bleibt. Die wichtigsten Schritte dabei sind:
1. Feste Stickstoffbedarfswerte
Jeder Betrieb muss in Abhängigkeit der Kultur das Ertragsniveau im eigenen Betrieb mit diversen Zu- und Abschlägen verrechnen. Dabei sind bundeseinheitliche Stickstoffsbedarfswerte festgelegt (siehe Tab. 2). So liegt der N-Bedarfswert für Winterraps mit einem Ertragsniveau von 40 dt/ha bei 200 kg N/ha.
2. Ertragsniveau kennen
Weicht das Ertragsniveau im dreijährigen Betriebsschnitt vom in Tab. 2 vorgegebenen Ertragsniveau ab, müssen die in Tab. 3 vorgegebenen Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden. Liegt zum Beispiel der dreijährige Betriebsschnitt im Raps bei 45 dt, so kann ein Zuschlag von 10 kg N/ha bei der Düngung berücksichtig werden. Sollten im Schnitt nur 35 dt/ha geerntet werden, so ist ein Abschlag von 15 kg N/ha vorzunehmen.
3. N-Nachlieferung aus dem Boden berücksichtigen
Neben der im Boden verfügbaren Stickstoffmenge (Nmin) wird die Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat berücksichtigt. Hier muss bei Böden mit einem Humusgehalt von über 4,5 % ein Mindestabschlag von 20 kg N/ha berücksichtigt werden.
4.Organische Düngung nicht vergessen
Des Weiteren müssen 10 % von der im Vorjahr aufgebrachten Gesamtstickstoffmenge aus organischer/organisch-mineralischer Düngung bei der Düngebedarfsermittlung berücksichtigt werden. Wurden beispielsweise im Vorjahr 80 kg Gesamt-N aus organischer/organisch-mineralischer Düngung ausgebracht, so müssen für die Folgekultur 8 kg N vom Düngebedarf abgezogen werden.
5. Vorfrüchte mit anrechnen
Weitere Abschläge für Vor- und Zwischenfrüchte sind in Tabelle 4 zusammengefasst und dürfen bei der Bedarfsermittlung nicht vernachlässigt werden!