Z-Saatgut bietet neben seiner geprüften Mindestkeimfähigkeit technische Reinheit sowie geringen Besatz und ist darüber hinaus durch eine ausgeprägte Sortenreinheit gekennzeichnet. Doch ist zu bedenken, dass in allen Produktionsprozessen in biologischen Systemen auch Fehler passieren können. Falls es also doch mal zu einer Panne gekommen sein sollte, kann sich der Landwirt direkt mit dem Saatgutverkäufer in Verbindung setzen – diesen Vorteil der Gewährleistung kann der eigene Nachbau niemals bieten. Damit die Regulierung reibungslos ablaufen kann, wird grundsätzlich empfohlen, das genutzte Saatgut mittels Rückstellprobe und Aufbewahrung des Etiketts zu dokumentieren. Genaue zeitliche Fristen und weitere Informationen sind in der Broschüre zusammengestellt.
Mehr Infos auch auf der Website Z-Saatgut
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1 | GFS_Reklamationsleitfaden.pdf | 832 KB | PDF herunterladen |