STV - die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH

Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) ist eine Einrichtung der Pflanzenzüchter. Ihr Auftrag lautet:

  • Die zentrale Erhebung der Nachbaugebühren und die Überprüfung der Einhaltung der Regelungen der zwischen den Züchtern und ihren Partnern abgeschlossenen Verträge. 

STV – Im Auftrag der Pflanzenzüchter für die Landwirtschaft und die Saatgutbranche

Die Pflanzenzüchter entwickeln innovative und leistungsfähige Sorten, damit die Landwirtschaft auch in Zukunft wettbewerbsstark agieren kann. Züchtung ist aufwändig und kostenintensiv; der Sortenschutz regelt, dass das „geistige Eigentum“ der Züchter geschützt und somit der Züchtungsfortschritt auch künftig gewährleistet ist. 

Entsprechend rechtlichen Grundlagen vergeben die Züchter die Rechte zur Produktion und zum Vertrieb ihrer Sorten an ihre Vertragspartner und stellen ihre Sorten zur Verfügung, damit diese daraus für den Vertrieb ausreichend Saatgut produzieren. 

Lizenzprüfungen:

An dieser Stelle setzt ein Tätigkeitsschwerpunkt der STV an: Durch Prüfungen bei den Vertragspartnern der Züchter trägt die STV Sorge dafür, dass die Z-Lizenzgebühren aus den Saatgutverkäufen vollständig an die Züchter zurückfließen. Ziel der STV-Arbeit ist es, dass alle Partner der Warenkette – vom Züchter über den Vermehrer bis hin zum Saatguthandel – nach den gleichen Regeln agieren.

Erhebung der Nachbaugebühren

Zum Schutze der Innovationen in der Pflanzenzüchtung regeln der nationale und der europäische Sortenschutz auch den Nachbau. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Landwirt bei ausgewählten Arten ein Recht auf Nachbau („Landwirte-Privileg“) und der Züchter ein Recht auf die Nachbaugebühr hat. Im Auftrag der jeweiligen Sortenschutzinhaber erhebt die STV die Nachbaugebühren bei den Landwirten und leitet diese komplett an die Züchter weiter.

Fairness ist auch dabei die Grundidee, denn

  • alle Landwirte sollen nach dem Willen des Gesetzgebers gleichermaßen an der Finanzierung des Züchtungsfortschritts beteiligt werden.
  • Daher erhalten die Landwirte jährlich die Unterlagen zur Abgabe ihrer Nachbauerklärung.
  • Die Meldung der Landwirte über ihren getätigten Nachbau liefert die Grundlage für die Berechnung der Nachbaugebühren.
  • Auch die Nachbau-Aufbereiter liefern über ihre Auskünfte einen wichtigen Beitrag für ein funktionierendes und gerechtes System.

Schauen Sie doch mal rein auf der Website der STV. Unter "Aktuelles" und "Downloads" finden Sie sicher auch für Sie interessante Neuigkeiten und Informationen, oder stöbern Sie in den "Häufig gestellten Fragen".